Hausbesuche

Hausbesuche/ Pflegeheime/ Seniorenzentren

Falls Sie aus gesundheitlichen Gründen oder bei fehlender Mobilität nicht in die Praxis kommen können, komme ich gern auf Verordnung des Arztes zu Ihnen. Die Behandlung kann so bei Ihnen Zuhause oder auch in Pflegeeinrichtungen durchgeführt werden.

Ob eine medizinische Notwendigkeit besteht, dass die Therapie als Hausbesuch durchgeführt werden muss, obliegt der Einschätzung des behandelnden Arztes. 

Schulen/ Kindergärten

Gesetzlich versicherte Kinder können nur dann in einer Kindertagesstätte oder einer Schule logopädisch versorgt werden, wenn bei ihnen eine besondere Schwere und Langfristigkeit der funktionellen/ strukturellen Schädigungen sowie der Beeinträchtigungen der Aktivitäten vorliegt. Zum Beispiel ist das der Fall, wenn ein Kind einen Integrationsstatus (I-Status) aufweist. Diese Regel beschränkt sich auf Kinder, die seelisch, physisch oder geistig beeinträchtigt bzw. von solch einer Behinderung bedroht sind. 

Zudem muss das Kind ganztägig in dieser Einrichtung untergebracht sein. 

Andere Kinder dürfen nur dann in Einrichtungen therapiert werden, wenn eine gesonderte Genehmigung der Krankenkasse vorliegt bzw. wenn eine besondere Schwere und Langfristigkeit der Störung vom Arzt attestiert wurde.

 

 

 

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