Finanzierung & Kostenübernahme
Gesetzlich Versicherte
Die logopädische Therapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Wenn der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin eine Therapie für notwendig erachtet, wird eine Verordnung ausgestellt und die Kosten von der Krankenkasse übernommen.
Eigenanteil für Erwachsene:
Zuzahlung von 10€ pro Verordnung + 10% Eigenanteil zu den Behandlungskosten.
Wichtig für Kinder:
Kinder unter 18 Jahren sind von der Zuzahlungspflicht befreit.
Privat Versicherte
Mit privat versicherten Patienten wird zu Beginn der Therapie ein Therapievertrag mit einem Kostenvoranschlag geschlossen.
Die privaten Versicherungen übernehmen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genaue Höhe und die Bedingungen der Kostenübernahme.
Beihilfe
Beamte und Beamtinnen gelten als Privatversicherte. Die Beihilfe wird auf Antrag prozentual oder pauschal nach Vorlage der Rechnungen gewährt. Erstattet werden die anteiligen Kosten der Aufwendungen. Der übersteigende Betrag ist als Eigenleistung selbst zu tragen oder gesondert privat zu versichern.
Ausfallrechnung
Vereinbarte Termine werden für Sie als Patient reserviert und sind verbindlich einzuhalten. Termine müssen spätestens 24h vorher telefonisch abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung der Frist (auch bei plötzlicher Erkrankung) werden die Kosten privat in Rechnung gestellt, falls ich den Termin nicht anderweitig vergeben kann.
